RTL ging gegen Domaininhaber vor

RTL wollte die Domain dsds.tv wegen Markenverletzung

RTL spielt einmal in der Domainwelt mit. Es geht um die Adresse dsds.tv, die nicht zu akzeptieren war. Dieser Fall ging vor die WIPO (World Intellectual Property Organization), denn immerhin ist RTL Television GmbH Inhaber von zwei Marken mit der Abkürzung DSDS. Diese wurden schon 2005 und 2011 eingetragen.

Nun fühlt sich RTL in den eigenen Rechten verletzt und das durch dsds.tv, besser gesagt durch den Gegner. Er nennt sich Michael Ehrhardt und stammt aus Bremerhaven und betreibt die Seite schon seit dem Jahre 2012. Nun bot er sie zum Verkauf an, das über nexus und dies gefiel RTL überhaupt nicht. Der Antragsgegner schickte sogar zur UFA Show ein Angebot für den Domainkauf. Dabei produziert dieser Anbieter die Sendung DSDS. Somit war es eigentlich nur klar, dass RTL auf diese Adresse aufmerksam werden musste und handelte.

Die WIPO wurde eingeschaltet und kam zu dem Ergebnis, dass RTL im Recht sei und nun die Internetnutzerdomain an die Antragstellerin UFA Show zu übergeben sei. Es wurde bekannt gegeben, dass der Domainusername natürlich identisch mit dem Markennamen sei und von daher der Antrag stattgegeben wurde. Die Endung .tv sei dazu noch ein Hinweis für die TV-Branche. Der Antraggegner habe kein ersichtliches Recht auf diese Internetadresse, zumal der Antragsteller auch keine Nutzungsrechte eingeräumt hat. Dem Auftragsgegner sind auch keine besonderen Gründe eingefallen, warum er diese Netzdomainadressse führen sollte. Weiterhin gibt es keine gutgläubige Nutzung durch den Gegner, weil er sie ja auch verkaufen möchte und somit gibt es nur mangelndes Eigeninteresse, wie es in der Branche heißt. Somit sprach absolut nichts gegen die Zuordnung an den Antragssteller. Es wurde dem Antragsgegner auch boshaftes Vorgehen vorgeworfen, weil er die Adresse an die Produktionsgesellschaft verkaufen wollte und auch auf anderen Plattformen anbot. Auch der klare Bezug zu .tv wurde dem Antraggegner zum Vorwurf gemacht. Es waren insgesamt drei Voraussetzungen der UDRP erfüllt und die Antragstellerin war im Recht. Unter Domain-Grabbing fällt dieser Fall, welcher nicht der einzige bisher war und auch nicht bleiben wird. Es versuchen immer Anbieter sich einen Namen machen zu können oder auf jeden Fall viel Geld zu kassieren, indem man zu einer besonderen Internettopdomainadresse greift. Manchmal funktioniert es und manchmal auch wieder nicht!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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