Kurioses aus der Domainwelt

Domainbesitzer von 2 jährigen Jungen verklagt

Man mag es kaum glauben, aber der 2 jährige Mauricius verklagt einen Domainbetreiber, weil er die Domain mauricius.de nutzt. Man mag meinen, es wäre nur eine lustige Geschichte, aber sie entspricht der Wahrheit.

Der Fall wurde vor dem Oberlandesgericht München verhandelt und das unter dem Aktenzeichen 29 U 5038/12. Es ist keine Frage, dass ein 2 jähriger Junge wohl kaum selbst auf dieser Webseite war und sich dachte, da kann ich doch jemanden verklagen. Fakt ist, bei Denic war der Webname registriert und das reichte für die Klage aus. Es wurde vor Gericht auf Namenrecht geklagt, obwohl die Internetadresse schon im Jahre 2009 registriert wurde, wo es den kleinen Jungen noch gar nicht gab. Die Eltern wurden tätig, weil Mauricius keine Domains mit seinem Namen duldet. In seinem Namen wurde somit geklagt, der Betreiber sollte es unterlassen, diese Webadresse mit den Namen zu verwenden. Auch einer Übertragung sollte er zustimmen. Da der Herr dies nicht einsah, was ja jedermanns Sache ist, kam der Fall vor Gericht. Das Gericht wies die Klage erst einmal ab, was auch wieder irgendwo verständlich ist. Aber die Eltern sind sehr hartnäckig und kämpfen für das Glück ihres Sohnes und gingen deshalb in Berufung.

Dabei konnte das Oberlandesgericht München aus verschiedenen Gründen die Klage ablehnen. Es entschied, dass es bei keinen Vornamen eine Namensrechtverletzung gäbe, auch wenn der Name noch so ungewöhnlich erscheinen mag. Vornamen kommen schließlich überall auf der Welt vor und somit kann man diese auch nicht nur einer Person zuschreiben. Somit kommt also niemand bei mauricius.de auf den kleinen Jungen. Und weiterhin besteht die Internetdomain ja schon etwas länger, da war der kleine Kläger noch gar nicht auf der Welt. Das alleine hätte schon Grund genug für die Eltern sein müssen, die Klage zu unterlassen. Und natürlich kann es nicht sein, dass eine Namensrechtverletzung schon vor der Geburt eines Menschen geschieht. Außerdem gibt es ja genügend Namen, was das Gericht ebenfalls anführte. Warum sollte ein außergewöhnlicher Name ausreichen, um eine Namensrechtverletzung einzuklagen? Man kann es drehen und wenden wie man mag, der Name muss mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden können, damit eine solche Klage gerechtfertigt ist.

Na ja, man kann wohl davon ausgehen, dass die Eltern sich irgendwas davon erhofft haben. Vielleicht ging es Ihnen um Geld, welches bei einer Namensrechtverletzung eingeklagt werden kann. Aber manchmal hilft es, sich vorab doch zu informieren, um sich eine Schmach zu ersparen. Mauricius wird aber bestimmt auch ohne gewonnene Klage ein fröhlicher kleiner Junge sein!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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