Klage wegen Online Glücksspielwerbung im Fernsehen

Domainbesitzer sind nicht glücklich über das Urteil

Der Verband der deutschen Glücksspielunternehmen hat vor dem Landgericht Köln gegen ein neues Recht gekämpft. Das Landgericht hat entschieden, dass die Ausstrahlung der Fernsehspots für das Online Glücksspiel zu unterlassen sei.

 

Der Verband klagte gegen die Mediengruppe eines Fernsehsenders. Dort wurden mehrere Spots für das Glücksspiel gesendet. Beworben wurden Glücksspiels Domains aus Deutschland, dabei durften die Domainbesitzer Ihr Glücksspiel nur den Bewohnern von Schleswig-Holstein anbieten. Der Verband entschied, dass die Fernsehwerbung für Domains.de verboten werden muss, weil die Wirkung sich auch in den übrigen Bundesländern ausweiten würde. Auch wären unzulässige Spots dabei gewesen, die die Top-Level-Domain .com enthalten. Deren Online Spiele wären aber verboten, weil die Betreiber in Malta einen Sitz haben.

Die Beklagten gaben an, dass ihre Werbespots absolut zulässig seien. Die Nutzung der Spieler beträfe nur Schleswig-Holstein und nicht andere Bundesländer. Die klare Beschränkung wäre da. Weiter wurde vermerkt, dass keine Domains.de auf Domains.com weiterleiten würden, wo unzulässige Werbung wäre.

Das Landgericht entschied, dass es erwiesen wäre, dass die Werbespots für die Domain .de mittelbare Werbewirkung hätte, was Domains.com anbelangt. Und diese haben keine Glücksspiellizenz in Deutschland vorzuweisen. Diese Domains würden natürlich das Interesse am Glücksspiel wecken und somit auch den Absatz fördern. Da die Internetadressen der Domains.de und .com sehr ähnlich sind und dazu auch die gleichen Schlüsselworte nutzen, wäre dies nicht erlaubt.

Die Entscheidung dieser Klage ist erst einmal bis zum 1.7.2021 gültig, dann wird der Glücksspielstaatsvertrag neu bestimmt. Dann könnte sich das Werbeverbot ändern, aber jetzt bleibt es erst einmal bestehen.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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