Die ICANN hat mit Einverständnis wegen der neuen DSGVO einen Anbieter verklagt

ICANN verklagt einen deutschen Domainbetreiber mit Einwilligung

Die neue Datenschutzregelung, kurz DSGVO genannt, wurde gefürchtet. Es wird mit vielen Abmahnungen gerechnet und sehr viele Domain Besitzer plagt die Angst. Dies wohl zu Recht, auf jeden Fall dann, wenn man sich nicht von einem Anwalt hat helfen lassen. Die ICANN hat jetzt eine Klage eingereicht und das mit gutem Grund.

 

Verklagt worden sein soll der Anbieter EPAG. Die ICANN und EPAG sollen gemeinsame Sache machen, um eine juristische Auskunft zu erhalten. Gut, im Grunde gibt es immer wieder Domainklagen und demnach folgen auch Urteile bei den Gerichten. Es gibt immer wieder neue Fälle, die man sich anschauen und merken kann, damit man nicht die gleichen Fehler macht. Die ICANN hat sich wohl gedacht, dass man die Sache beschleunigen kann, indem man mit Absprache eine Klage einreicht um zu sehen, was dann passiert. Es soll eine juristische Auskunft erfolgen, die darüber aufklärt, welche Informationen die Domainregistrare von Kunden überhaupt noch speichern dürfen. Also, welche Daten verlangt werden dürfen. Wir alle wissen, dass die Whois enorm eingeschränkt wurde und das schon im Vorfeld. Aber was genau ist erlaub und was nicht?
Das wird die Klage wohl mit sich bringen. Der Weg der ICANN Ist in diesem Falle für viele Internetuser mehr als interessant. Denn es gibt Milliarden von Domainseiten in Deutschland und jeder möchte wissen, was nun erlaubt ist oder nicht. Den ersten Schritt hat die ICANN gemacht. Wenn wir mehr zu hören bekommen, werden wir natürlich umgehend darüber berichten.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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