Die Daten der Domain-Admins werden nicht mehr gespeichert

Personenbezogene Daten nicht mehr einsehbar

Wieder einmal hat ein Gericht eine Entscheidung getroffen, die für viele Internetuser von Wichtigkeit ist. Dieses Mal ging es darum, ob die Admin-Daten einer Domain gespeichert werden müssen oder nicht. Immerhin handelt es sich um personenbezogene Daten.

 

Die personenbezogenen Daten der Admins brauchen nicht mehr gespeichert werden. Sie bleiben in Zukunft nur noch den Betreibern der Top-Level-Domains bekannt. Dies ist in Deutschland die DENIC Genossenschaft. Dies muss so schon noch bleiben, denn immerhin sollten die Nutzernamen immer den Behörden zur Verfügung stehen.
Sehr interessant ist, dass die ICANN diese Datensparsamkeit gar nicht willkommen heißt und eine Beschwerde eingereicht hat. Diese Beschwerde bearbeitete das Landgericht Bonn und die Entscheidung stand schnell fest. Der Antrag der ICANN wurde kurzerhand abgewiesen. Es ging darin um die Daten der administrativen und technischen Kontaktperson der Domains.

Das Landgericht Bonn hat die Klage abgewiesen und sich an die Regelung des DSGVO gehalten und darauf verwiesen. Es ist ganz klar, dass die Daten der Domain Admins nicht gespeichert werden müssen!

Dies ist sicher nicht das einzige Gericht, welches sich mit der neuen Datenschutzverordnung befassen muss und ein sinnvolles Urteil fällen muss. Man darf davon ausgehen, dass demnächst noch viele andere Fälle folgen werden und die Gerichte gut zu tun haben. Denn viele Menschen sind sich einig, darunter sogar Anwälte, dass die Regelungen der neuen Datenschutzverordnung, gar nicht klar sind und wohl noch viele Fragen aufkommen werden, die dann ein Gericht entscheiden muss.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

Hinterlasse eine Antwort

Weitere Beiträge zum Thema: