Der Widerruf von Domainregistrierungen ist nicht ausgeschlossen

Kann man nun seine Domain umtauschen?

Das Thema Domain und Widerruf ist schon lange eine Diskussion wert. Immerhin registrieren sehr viele Menschen eine Wunschdomain und entscheiden sich plötzlich anderes. Daher kommt natürlich auch die Frage auf, ob man nun auf seine Registrierung sitzen bleibt oder diese Rückgängig machen kann.

 

Viele Anbieter stellen von Beginn an klar, dass man diese Kundenspezifikation nicht kündigen kann. Schließlich ist die Domainadresse individuell registriert worden. Aber die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht dies etwas anders und verlangt von den Registraren genau solch einen Passus zu streichen, wenn es um die AGB geht. Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass es sich hier nicht um Waren handelt, bei denen ein Widerrufsausschluss geltend gemacht werden könnte. Eine Domainseite ist keine wirkliche Ware, auch wenn diese wie so manche Waren (Beispielsweise Fototassen) speziell für den Kunden bereit steht. Ein Webhoster wurde deshalb ermahnt und das sogar schon im Dezember 2017. Dieser aber wieder hat gar nicht reagiert, weil er sich wohl im Recht sah. 218 folgte dann die Klage von der Verbraucherzentrale, nachdem die Frist abgelaufen war. Dann kam es zur Klageschrift, die dem Anbieter doch animierte, zu reagieren. Es folgte die Unterlassungserklärung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Dieses feine Beispiel dient dazu, aufzuzeigen, dass ein Domainbesteller ein Rückgaberecht hat. Dieses kann er 14 Tage für sich nutzen. Selbst eine sogenannte Wunsch Userdomain kann umgetauscht werden. Der Anbieter kann diese Domain irgendwie und irgendwann weitergeben, von daher muss der Widerspruch hingenommen werden. Provider müssen außerdem aufpassen, was genau Sie in den AGB geschrieben wird. Und die Kunden sollten genau diese in Ruhe durchlesen und sich trotzdem von Anfang an Gedanken machen, welche Domain für Sie wirklich in Frage käme. So können beide Seiten Streitigkeiten vermeiden und das Domainbusiness entspannt nutzen.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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