Da stimmt was nicht- WHOIS Datenbank nicht auf DSGVO eingestellt

ICANN verlor vor Gericht

Die europäische Datenschutzverordnung, kurz DSGVO, hat schon für viel Ärger gesorgt. Abmahnungswellen haben sich eingestellt und sogar große Unternehmen haben nicht immer den perfekten Datenschutz zu bieten. Viele Unternehmen müssen sich noch auf den Grundsatz der Datensparsamkeit einstellen. Auch die ICANN gehört mit WHOIS dazu.

 

Die Internetverwaltung ICANN ist ein Muss, wenn es um eine Internetadresse geht. Immerhin handelt es sich bei der ICANN um die amerikanische Internetverwaltung. Derzeit macht die ICANN von sich Reden. Hat sie doch gleich im Mai ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Dies betraf die EPAG Domainservices GmbH. Der Grund für die Klage war der, dass die Interpretationen für die neue Datenschutz-Grundverordnung recht verschieden ausgefallen war. Bei der Klage ging es vor allem darum, dass der Registrar EPAC angeblich dazu verpflichtet war, die Kontaktdaten von Tech-C und Admin-C aufzuzeigen. Das Gericht sah dies aber anders und gab der ICANN kein Recht. Obwohl diese anführte, dass eine Fragmentierung der WHOIS Datenbank eine Gefahr mit sich bringen würde. Das Thema ist nicht neu, denn schon seit Mai hat sich mit der neuen Datenschutzverordnung herumgesprochen, dass Cyberkriminelle davon profitieren könnten. Die ICANN hat aber nicht nur diskutiert, sondern gehandelt. Gefordert wurde eine Ausnahme der Grundverordnung für Datenschutz.

Das Gericht entschied dass die ICANN nicht wirklich belegen konnte, dass die Datenspeicherung, weit über die Informationen eines Domainbesitzers , von Nöten wäre. Somit wurde der Antrag auch zurückgewiesen. Die EPAG muss keine Daten von Admin-C oder Tech-C speichern. Das Landgericht entschied bei diesem Domainmarkt-Streit, dass der Grundsatz der Datensparsamkeit nicht aufzeigen würde, warum es nötig sein müsste, zusätzlich Daten zu erheben.

Das Landgericht hat entschieden, aber die ICANN wird bestimmt nicht einfach klein beigeben. Somit werden wir wohl noch mehr zu diesem Thema hören.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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