ALLNET GmbH sah durch allnet-gmbh.com die eigenen Rechte verletzt

Das UDRP Verfahren von ALLNET gegen allnet

Die ALLNET GmbH Computersysteme kennt im Grunde der, der sich oft im Internet aufhält. Das Unternehmen hat den Sitz in München und musste sich nun mit einer anderen Firma auseinandersetzen. Es geht um allnet-gmbh.com.

 

Die ALLNET GmbH bekam mitgeteilt, die allnet-gmbh.com Mails versenden würden. Bei diesen Mails ginge es um Geschäftskontakte. ALLNET sah die eigenen Rechte darin verletzt und schaltete die WIPO ein. Das UDRP Verfahren gegen allnet-gmbh.com wurde zu Recht geführt, immerhin liegt bei beiden Anbietern eine klare Verwechslungsgefahr vor. Außerdem wurde dem Domaininhaber nicht erlaubt, die Marke für sich einzusetzen. Sein Name hat nichts mit dem der Domain zu tun, somit wurde ihm vorgeworfen, bösgläubig zu handeln.

Entscheiderin war eine Schweizer Rechtsanwältin namens Anne-Virginie La Spada und das Verfahren wurde auf Englisch beantragt, auch wenn die Gegenseite die französische Sprache nutzt. La Spada entschied auf Übertragung, zumal sich der Gegner noch nicht einmal meldete. Die Rechtsanwältin sah die Verletzung der Marke, die Kürzung gmbh in der Domain konnte daran nichts ändern. Da die Gegenpartei sich nicht gemeldet hat, um die Nutzung zu erklären, konnte nicht anders entschieden werden: Es wurde Bösgläubigkeit vorausgesetzt. Am wichtigsten aber war der Fakt, dass der Gegner der Beschwerdeführerin deren Geschäftspartner und Kunden kontaktierte. Dies zeigt auf, weshalb diese Domainadresse registriert worden ist. Somit war die Entscheidung gefallen und nun kommt ALLNET zum Recht, auch diese Webadresse für sich einsetzen zu können, wenn dies gewünscht ist!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

 

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