Blogger Domainnutzung hinsichtlich AfD Kritik unerwünscht

Blogger verliert vor dem OLG Köln

Blogger dürfen nicht alles, das ist schon lange bekannt. Manchmal geht es auch vors Gericht, wie nun bei dem Blogger Nathan Mattes. Er besitzt eine Domain, die den Namen wir-sind-afd.de trägt. Und nun soll es das mit dieser Domainadresse gewesen sein. So entschied auf jeden Fall das Oberlandesgericht Köln!

 

Mattes hat schon in zweiter Instanz verloren, weil die AfD seine Domainpräsenz verbieten will. Er soll die Domainseite löschen, so wird es jetzt verlangt. Denn der Blogger nutzt die Seite, um über die AfD Politiker herzuziehen und nutzt dafür deren eigenen Zitate. Das Oberlandesgericht entschied, dass er eine Zuordnungsverwirrung herbei rufe. Die Verwechslungsgefahr sei groß und die Seite müsse deshalb gelöscht werden (Az. U 85/18).

Es ist ein Hinweisbeschluss, somit noch keine klare Entscheidung. Beide Parteien können 14 Tage vor Gericht Stellung dazu beziehen. Aber wer sich mit den Gerichten ein wenig auskennt, weiß dass der Hinweisbeschluss nicht so leicht zu ändern ist. Aber Mattes gibt nicht auf und ordert eine klare Entscheidung. Er führt die Seite weiter, so teilte es auch seine Rechtsanwältin der Öffentlichkeit mit. Er möchte erreichen, dass die Zitate der AfD, die zum großen Teil sehr menschenfeindlich anmuten, auch weiterhin leicht zu finden und zu lesen sind. Daher hat Mates nicht nur die Farben der AfD übernommen. Er geht noch einen Schritt weiter und hat einen sehr provozierenden Untertitel für die Webdomain genutzt. Dieser lautet „Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir sitzen unter anderem im Deutschen Bundestag“. Damit macht sich Mattes ganz klar Feine und es ist wohl kein Wunder, dass die AfD dagegen angehen will und wohl auch zu ihrem Recht kommen wird.

Das Oberlandesgericht hat mit dem Hinweisbeschluss schon entschieden, dass sich die AfD dieses Vorgehen nicht gefallen lassen müsse. Schon gar nicht unter dem Namen einer Domain, die leicht für ein Irrtum sorgen wird. Die Nutzer gehen natürlich zu Recht davon aus, dass es sich wirklich um eine Domainseite der Partei handeln würde. Außerdem gehe Mattes gegen die Partei vor, was natürlich gar nicht ginge. Es mag Meinungsfreiheit für Blogger geben, aber bisher sahen die Richter dies anders. Auf jeden Fall bei Mattes und seiner Webseite. Der Richter teilte auch mit, dass natürlich die Parteien gewisse Grundrechte hätten und darüber würde Mattes bei weitem hinausschießen. Mattes wird von vielen Seiten unterstützt und kann sich von daher wohl den weiteren Gerichtsstreit leisten. Die Anwältin teilte mit, dass, wenn von dem Geld noch etwas übrig bliebt, mit dem Mattes unterstützt wird, wird dieses Geld gespendet. Die Stellungnahme vor dem OLG erfolgt also und man wird sehen, was dabei herauskommen wird. Ein Urteil muss her, so will es Mattes und im Grunde kann man davon ausgehen, dass dieses schon feststehen wird. Aber mutig ist der Blogger auf jeden Fall, der für seine Taten einsteht und sich von der AfD nicht viel gefallen lässt. Er hat es auf jeden Fall geschafft, auf sich aufmerksam zu machen und die Politiker anzugehen. Aber verschwindet die Seite, wird die schnell vergessen sein.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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