Bundestag wurde Hacker Opfer

Haftbefehl gegen Hacker erfolgte 5 Jahre später

Im Jahre 2015 kam es zu einem Eklat. Der Bundestag oder besser, sein IT-System, wurde angegriffen. Und jetzt erst konnte ein Haftbefehl erwirkt werden. Ein Russe soll den Angriff durchgeführt haben und vermutlich soll er für den russischen Geheimdienst tätig sein.

 

Im Frühjahr 2015 kam es zu dem Hackerangriff auf den Bundestag. Es wurden an die 16 GB Daten gestohlen und Ziel war das Büro von Angela Merkel. WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung haben ermittelt und bieten verschiedene Informationen. So soll der Hacker 29 Jahre alt sein und Dmitriy Badin heißen und endlich auch ein internationaler Haftbefehl erwirkt t worden sein. Deutsche Ermittler konnten diesen Tatverdächtigen identifizieren.

Der Russe wird interessanterweise auch in den USA gesucht. Das FBI gab bekannt, dass der Russe auch dort im Jahr 2016 aktiv gewesen sein soll.

Das BKA ermittelt seit 5 Jahren, um den Cyberangriff auf den Bundestag aufklären zu können. Badin wurde ermittelt, ebenso seine Einheit 26165. Der Russe, so das BKA, soll eine Schadsoftware entwickelt haben, diese nennt sich VSC.exe. Diese Schadsoftware wurde genau am 7.Mai 2015 eingesetzt und das um 13.31 Uhr. Der Angriff auf den Bundestag begann aber schon im April, viele Abgeordnete hatten eine Mail erhalten, deren Absenderadresse auf @un.org endete. Darin war ein Link enthalten, der wieder zu einem angeblichen Bericht der UN führte. Hier war dann aber die Schadsoftware auf einer Webseite aktiv und konnte sich auf den Computer der Abgeordneten installieren. So gelang es dem Hacker sich ganz leicht durch das IT-System des Bundestages zu bewegen. Passwörter wurden gesammelt, ebenso Daten. Es ging so weit, dass am Ende das Netz des Bundestages abgeschaltet wurde. Nur so konnte man damals den Angriff der Hacker unterbrechen.

Im Mai wurde dann das Bundesamt für Verfassungsschutz eingeschaltet und die Ermittlungen nahmen ihren Lauf. Nun ist ein Teilziel erfolgt, aber ob der Russe viel dazu sagen wird, bleibt wohl eher abzuwarten. Interessant ist, dass man Glück hatte, denn nur ein klein wenig später wäre der Fall verjährt gewesen. Nun muss sich zeigen, was die Ermittlungen noch weiter zu Tage bringen werden.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

 

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