Bewertungsbitte an Käufer gilt laut BGH als unzulässige Werbung

Dieses Urteil verändert viel

Es gibt enorm viele Online Shops, die gleich nach einem Kauf die Käufer via Mail um eine positive Bewertung bitten. Mit diesem Thema musste sich der BGH beschäftigen und sieht dies nicht als Imagepflege, sondern als unzulässige Werbung an.

 

Der BGH hat entschieden, dass die Betreiber von Online Shops mit dieser Bitte in die Privatsphäre der Kunden eingreifen. Verbraucher haben Schutz verdient und sollten sich keiner Werbeflut stellen müssen, auch dann nicht, wenn es um das Mailfach geht. Hervorgerufen hat diese Entscheidung ein Kläger im Jahre 2016. Diese Person hatte ein Produkt über das Internet gekauft. Genauer gesagt bei dem großen Konzern Amazon. Der Verkäufer hat sich an den Käufer gewendet. Hat ihm erst eine Mail gesendet, die eine Rechnung enthielt. Dies ist bisher noch alles normal. Dann aber wurde in der gleichen Mail darauf hingewiesen, dass der Kunde doch bitte eine positive Bewertung abgeben sollte, wenn er zufrieden mit seinem Kauf wäre. Der Kunde war auf jeden Fall nicht so zufrieden, dass er der Bitte nachkam, sondern sah die Mail als unzulässige Zusendung von Werbung und ging dagegen vor.

Das Ganze ging vors Amtsgericht und vor das Landgericht. Dort sah man alles nicht so eng, weshalb der Käufer bis hoch zum Bundesgerichtshof ging. Dieser gab dem Käufer Recht, denn Werbung dürfe nur versendet werden, wenn der Kunde dieser vorher zugestimmt hätte. Dieser eine Käufer hätte sicherlich die Werbung noch im Kauf nehmen können. Der BGH sah aber hier eine Bedrohung dadurch, dass auch andere Händler so handeln könnten und dies wieder wäre eine Belästigung. Die Kunden würden mächtig beeinträchtigt werden. Daher wurde festgelegt, dass man vorab die Erlaubnis einholen müsse, auch wenn der Verkäufer hier seine Bitte in der Rechnung verpackt hat. Von daher sollten alle Shop-Betreiber sich eine solche Maßnahme sparen, um nicht auch vor dem Gericht zu landen!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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