.au – Australien öffnet sich dem Handel

Bisher dürfen australische .au-Domains nicht gehandelt werden. Doch auch in Australien erkennt man die Zeichen der Zeit. Die weisen auf liberaleren Umgang bei der Registrierung und dem Transfer von Domains. Nun hat sich auDA, die australische Domain-Verwaltung, Gedanken über eine Lockerung ihrer Transferbedingungen gemacht: Der Handel mit australischen .au-Domains kann beginnen.

Die australische Endung .au bietet keine für Domainer interessante Second Level Domains, sondern lediglich eine Third Level Struktur unter zum Beispiel .com.au und .org.au. Aber das allein ist nicht der Grund dafür, dass .au-Domains bisher praktisch nicht gehandelt werden. Der Handel mit .au-Domains ist verboten:

In der aktuellen Transferregelung (Policy No 2004-03) und in einer Erklärung vom 22.07.2005 hat auDA festgeschrieben, dass .au-Domains nicht verkauft werden dürfen. Seinerzeit wurde klargestellt, dass Domains nicht registriert werden dürfen, um sie weiterzuverkaufen. Hintergrund dafür war unter anderem die Einschätzung, dass Domains keine Eigentumsrechte zugunsten des Inhabers generieren, sondern der Inhaber lediglich die Lizenz erhält, für eine gewisse Zeit, die Domain zu nutzen. Die Weiterveräußerung stellt eine Verletzung des Registrierungsvertrages dar. Die Übertragung einer .au-Domain ist nur im Rahmen der auDA Transfer-Regelung (Policy No 2004-03) möglich. Der Versuch, eine .au-Domain zum Verkauf anzubieten, kann dazu führen, dass die Domain letztlich auf Betreiben von auDA durch den Registrar, über den sie registriert ist, gelöscht wird.

Diese harschen Regeln könnten noch in diesem Jahr dahin geändert werden, dass ein freier Handel mit .au-Domains möglich wird. Laut einer entsprechenden aktuellen Erklärung zu einer neuen „registrant transfers policy“ will auDA den freien Verkauf von Domains möglich machen. Allerdings heisst es dort, dass man grundsätzlich am Verbot festhalte, Domains zu registrieren, die ausschließlich zum unverzüglichen Weiterverkauf oder zur Übertragung bestimmt sind. Jedoch wird zukünftig der Verkauf und die Übertragung von Domains vereinfacht – sobald die ab Registrierung geltende, sechsmonatige Transfersperre abgelaufen ist. Danach dürfen .au-Domains ganz normal aus jeglichem Grunde (by any means) gehandelt werden. AuDA will im Rahmen der Transferabläufe die Parteien eines Transfers nach der Verkaufsmethode und dem Preis für die Domain fragen, um seine Statistiken damit zu füttern.

Weder ist die neue Transferregelung eingeführt, noch steht ein Zeitplan zur Einführung fest. Derzeit geht man bei auDA jedoch davon aus, dass sie ab Mitte 2008 gelten wird. Zunächst sollen noch technische Aspekte geprüft werden. Bis zur Einführung der neuen Transferregelung können sich ferner noch Änderungen ergeben; bis dahin gilt in jedem Falle die bisherige Regelung, die die Registrierung von Domains untersagt, soweit sie lediglich zum Weiterverkauf registriert werden. Alles in allem wird man nun auch Down Under liberaler im Umgang mit Domains. Und vielleicht kommen irgendwann auch Second Level Domains.

Weitere Informationen unter:
http://www.domain-recht.de
und http://www.united-domains.de

Quelle: Domain-Newsletter #402 von domain-recht.de

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