Wenn Pflichtangaben fehlen, kann eine Sperre der Domain folgen

So entschied das Landgericht Würzburg schon letztes Jahr

Das Landgericht Würzburg hatte sich mit dieser Entscheidung auseinanderzusetzen. Eine Domain wurde geschlossen, weil gegen den Artikel 13 verstoßen wurde. Dies betrifft die neue DSGVO. De Richter des Landgerichts hat mit einstweiliger Verfügung für die Domainschließung gesorgt.

 

Bei der betroffenen Domain fehlten wichtige Angaben zum datenschutzrechtlichen Verantwortlichen. Außerdem fehlten Angaben zur Weiterleitung der Daten an Dritte über Dritte. Auch eine Verschlüsselung war auf der Domainseite nicht zu finden, ebenso wenig die Datenschutzinformationen zu den Betroffenenrechten. Somit war die Entscheidung schnell gefallen. Ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro wurde für die Zuwiderhandlung als Ordnungsgeld festgelegt. Außerdem wurde festgestellt, dass es sich bei der Domain auch um unlauteren Wettbewerb handelte und der Konkurrent deshalb auch einen Schadensersatz fordern könne.

Die neue Datenschutzverordnung von Mai 2018 macht es vielen Online Domainbesitzern schwer. Es gibt so viel zu beachten, viele Betreiber landen vor Gericht. Andere werden abgemahnt. Daher ist es ratsam, sich an einen Fachmann für die neue DSGVO zu wenden. So erspart man sich eine solche Katastrophe, wie die, die vor dem Landgericht Würzburg stattfand. Es gibt viele Anwälte, mit denen man sich Bußgelder ersparen kann. Daher sollte man sich rasch helfen lassen.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

Hinterlasse eine Antwort

Weitere Beiträge zum Thema: