Haftet ein Registrar für Urheberrechtsverletzungen auf Domains?

Oft passiert auf einer Domain- muss der Registrar haften?

Urheberrechtsverletzungen sind im Internet schon zu einer Normalität geworden. Musik, Filme, Software und auch Bilder werden heruntergeladen und/oder genutzt und so kommt auch die Frage auf, ob ein Registrar einer Domain für die Urheberrechtsverletzungen haften muss.

Wer sich dies fragt, sollte wissen, dass das Landgericht Saarbrücken genau darüber entscheiden musste. Der Fall h33t.com wurde verhandelt, denn hier konnten Leute über eine Filesharing Webseite Filme, Musik und mehr downloaden, natürlich nicht legal. Der Registrar wurde aufgefordert, dies zu unterlassen, war aber der Meinung, damit nichts zu tun zu haben. Er ist nur ein Dienstleister, der Domains registriert und nichts mit dem Inhalt zu tun hat. Die Besitzer der Filesharing Seite wurden von ihm informiert, aber ohne Erfolg. Somit ging das Ganze vor Gericht und die Ankläger gingen nicht gegen den Betreiber der Seite vor, sondern gegen den Registrar. Somit ging das Ganze vor das Landgericht Saarbrücken, denn der Registrar sah sich immer noch nicht verpflichtet, zu handeln!

Das Landgericht Saarbrücken nahm sich des Falls an und am 15.01.2014 kam es zu einem Urteil unter dem Az. 7 O 82/13. Das Landgericht entschied, dass der Registrar sehr wohl verantwortlich gemacht werden kann und er auf Unterlassung haften muss. Der Registrar hätte definitiv handeln müssen, als er auf die Filesharing Seite aufmerksam gemacht worden war. Das Gericht hat es so gesehen, dass auch ein Registrar eine Prüfpflicht hat und dieser dann auch nachzukommen hat. Der Registrar hat zwar schon zum Teil richtig gehandelt, weil er den Anbieter der Seite kontaktiert hat. Aber da dieser nicht reagierte, hätte der Registrar die Seite sperren müssen. Die Downloads waren immer noch verfügbar, als der Fall vor Gericht verhandelt wurde und somit war auch eine Rechtsverletzung gegeben. Bei der Klage ging es um ein Album eines internationalen Künstlers, bei dem der Seitenbetreiber die Rechte nicht hatte und somit gingen die Rechteverwalter vor Gericht und bekamen auch Recht zugesprochen! Die Rechtverwalter haben vernünftig gehandelt und dem Registrar mehrfach kontaktiert. Hätte er gehandelt, wäre das Ganze auch ohne Klage abgelaufen. So aber, musste das Gericht handelt und erkannte die Rechtswidrigkeit und urteilte, dass ein Registrar sehr wohl auf Unterlassung haftet. Sobald man auf eine Rechtswidrigkeit hingewiesen wird, hat man auch zu handeln und wenn man dies nicht tut, kann dies recht teuer werden!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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