Neue TLDs – ICANN stellt Leitlinien vor

Die Weichen für die Einführung neuer generischer Top Level Domains (gTLDs) wollte die Internet-Verwaltung ICANN anlässlich ihres Treffens in Los Angeles vergangene Woche stellen. Wer erhofft hatte, dass damit Klarheit besteht, sieht sich jedoch getäuscht.

Das Generic Names Supporting Organization Council (GNSO) von ICANN war beauftragt worden, die Leitlinien für einen standardisierten, transparenten Prozess zur Einführung neuer gTLDs zu entwickeln. Anhand dieser Leitlinien sollen potentielle Interessenten zuverlässig überprüfen können, welche Kriterien sie für die Zuteilung einer neuen gTLD erfüllen müssen, ohne zugleich fürchten zu müssen, aufgrund des meist als undurchsichtig kritisierten Entscheidungsprozess auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. In einem Workshop anlässlich des aktuellen ICANN-Meetings hat das GNSO nun die ersten Ergebnisse präsentiert. Die Marschroute dabei war von Anfang an klar: „Neue gTLDs bedeuten eine grössere Auswahl für Verbraucher“, gab ICANN-Vorstand Paul Twomey zu Protokoll und verdeutlichte, dass ICANN auch in Zukunft an der Absicht festhält, den Adressraum zu vergrössern und zahlreiche neue Domain-Endungen einzuführen. Doch wie soll der aussehen?

Einig ist man sich zunächst, dass man einen fairen, transparenten, diskriminierungsfreien und kalkulierbaren Prozess zur Vergabe von gTLD-Verwaltung benötigt, der auf objektiven Kriterien beruht; wie das zu fassen ist, blieb jedoch offen, und ganz will man subjektive Erwägungen nicht aussen vor lassen. Konkreter wurde man im Hinblick auf die Kriterien für die zur Auswahl stehenden Domain-Endungen: sie dürfen auf keinen Fall mit einer bereits bestehenden Endung verwechslungsfähig sein. Des weiteren dürfen sie die Stabilität des DNS (Domain Name Systems) nicht gefährden, gleichwohl werden Innovationen wie IDNs ausdrücklich begrüsst. Ferner darf von einer neuen TLD keine Verletzung von Rechten Dritter ausgehen, und sie dürfen auch nicht dem Interesse an öffentlicher Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen. Daneben müssen die Bewerber in wirtschaftlicher wie technischer Hinsicht darlegen, dass sie zum Betrieb einer Registry in der Lage sind.

Doch schon die Frage, wie man die Verletzung von Rechten Dritter vermeiden will, wirft neue Probleme auf. Darf sich ein Obstbauernverband in Kleinasien um .apple bewerben? Oder warum soll dem gleichnamigen Elektronikunternehmen ein Vorrecht zukommen, obwohl es Äpfel doch schon sehr viel länger gibt als etwa Computer? Und woran orientiert sich die Frage einer Verwechslungsfähigkeit – verletzt .cannon die Rechte an .canon? Welchen globalen öffentlichen Interessen läuft .xxx zuwider? Bereits einige wenige Fragen zeigen, dass ICANN vor einer Vielzahl von Problemen steht, für deren Lösung man sich als für die technische Verwaltung des Internets zuständige Stelle eigentlich kaum zuständig sieht. ICANN gibt sich jedoch unverdrossen: bereits im ersten Quartal des Jahres 2009 sollen die ersten, auf Grundlage des neuen „Fahrplans“ verabschiedeten neuen TLDs genehmigt werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.domain-recht.de
und http://www.united-domains.de

Quelle: Domain-Newsletter #388 von domain-recht.de

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