Domain-Parking-Guide: Einrichtung & Tipps

Dieser kleine Einrichtungsguide zum Thema Domain-Parking richtet sich vor allem an Anfänger im Domain Business. Am Ende geben wir Ihnen noch ein paar allgemeine Regeln und Tipps für Ihren weiteren Weg.

Natürlich brauchen Sie eine ungenutzte Domain, die Logindaten Ihres Domain-Hosters (z.B. 1und1, STRATO, all-inkl.com usw.) und einen Domain-Parking-Anbieter (natürlich auch hier die Logindaten). Falls Sie sich für einen Anbieter entschieden und angemeldet haben, kann es nun mit der Einrichtung bzw. Konfiguration Ihrer Domains losgehen.

Goldene Regeln und Tipps zum Domain-Parking

Abschließend möchten wir Ihnen noch ein paar goldene Regeln bzw. Tipps mit auf den Weg geben:

  • Pflegen und Optimieren Sie Ihre geparkten Domains ständig: beobachten Sie das Klickverhalten und die Umsätze mit Hilfe der Statistiken. Der Markt ist einem ständigen Wandel mit Hochs und Tiefs unterworfen, was für Sie Anpassung bedeutet. Auch die Parking-Anbieter verändern Ihr Programm, Partner und Algorithmen ständig.
  • Sollten Sie mit einem Anbieter nicht zufrieden sein oder plötzlich einen Einbruch in Ihren Umsätzen bemerken, ziehen Sie auch einen Wechsel des Anbieters in Erwägung. Dies kann Wunder bewirken.
  • Kein Anbieter ist für jede Art von Traffic gleichgut geeignet. Hier hilft häufig nur testen (als Beispiel: Sedo ist z.B. für europäischen Traffic häufig sehr gut geeignet, für amerikanischen sind Sie aber bei Domainsponsor oftmals besser aufgehoben).
  • Fragen Sie sich selbst bei der Optimierung, was Sie auf der Seite erwarten würden oder was Ihr Interesse wecken würde. Nehmen Sie keine Keywords, von deren Werbeanzeigen Sie hohe Klickpreise erwarten, aber die inhaltlich nicht im Geringsten zu Ihrer Domain passen (z.B. Erotikanzeigen auf einer Urlaubsdomain). So verärgern Sie nur die Besucher, was sich in sehr niedrigen Klickraten (und dadurch niedrigen Verdienst) niederschlägt.
  • Parken Sie unter keinen Umständen eine Domain, bei der die Rechtslage unsicher ist. Vermuten Sie eine Markenrechtsverletzung, vermeiden Sie auf jeden Fall eine kommerzielle Ausbeutung (u.a. hOLG Hamburg Urteil vom 08.02.2007, Az.: 3 U 109/06), dies kann zu sehr kostspieligen Unterlassungsklagen führen. Es gibt Fälle, bei denen eine geparkte Domain so viel Umsatz einfährt, dass selbst eine Klage im 5-stelligen Bereich bezahlt werden kann und noch ein kleiner Gewinn übrig bleibt. Wir raten Ihnen davon aber ausdrücklich ab.