Wieder eine Markenrechtsverletzung- dieses Mal geht es um OSRAM

 

Die OSRAM Licht AG hat darin schon Erfahrung

Die OSRAM Licht AG kennt im Grunde fast jeder Mensch. Es geht um Licht, um Leuchtmittel, die in vielen Geschäften und Shops zu finden sind. Osram hat es dieses Mal wieder mit einer Markenrechtsverletzung getroffen. Offensichtlicher als mit osram-de.com geht es gar nicht. Die Adresse wurde von einer Amerikanerin registriert und schon gab es den Antrag bei der WIPO.

 

Die Tochter OSRAM GmbH hat sich der Sache schnell angenommen und bei der WIPO ein UDRP Verfahren beantragt. Die Tochterfirma sah hier ganz klar die eigenen Rechte verletzt. Die betreffende Domain wurde am 5.12.17 registriert und das in den USA. Sie war nicht aktiv, war aber schon von Phishing Attacken bekannt. OSRAM verwies auf die US Marke und legte dar, dass eine Bösgläubigkeit vorliege. Weiterhin könne die Domaininhaberin keinerlei Beziehung zu der Marke nachweisen. Die Gegnerin blieb in der Tat auch ruhig und äußerte sich dazu nicht.
Das machte das UDRP Verfahren recht einfach. Die Entscheiderin war die Juristin Cherise Valles aus Kanada. Diese gab der Beschwerde von OSRAM Recht, da Domain und Marke identisch seien. Sie gab dem Antrag der Domain-Übertragung statt. Der Zusatz de mag ja eine nette Idee gewesen sein, reiche aber nicht aus, um sich von der Marke abzuheben und von ihr zu unterscheiden.

Die Juristin gab weiterhin bekannt, dass die Gegnerin überhaupt nicht auf das Verfahren reagiert habe und somit nicht nachgewiesen habe, doch ein Recht auf diese Domain zu haben. Die Beschwerdeführerin hingegen, habe nie erlaubt, diesen Domainnamen zu nutzen, da auch keinerlei Geschäftsbeziehungen zwischen den beiden Parteien bestehen würden. Somit könnte man davon ausgehen, dass die Gegenseite die Domain-Seite nur für Phishing-Aktionen nutze, was nicht gutgläubig wäre. Die Bösgläubigkeit wurde also von der Juristin ebenso gesehen.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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