Vodafone muss Zugang zu kinox.to sperren und geht in Berufung

Vodafone will gegen das Landgericht München vorgehen

Vodafone wurde vor kurzem von dem Landgericht München dazu gezwungen, das Streaming Portal kinox.to im Zugang zu sperren.

 

Genauer gesagt, wurde dies via Einstweiliger Verfügung festgelegt. Die Sperrung soll erfolgen, weil Urheberrechte verletzt werden. So zeigt das Portal auch Filme, deren Rechte bei Constantin Film liegen. Die Urheberrechtsverletzungen mussten sofortig unterbunden werden, Vodafone musste DNS Sperren nutzen. Aber Vodafone hat gleich Berufung eingelegt.

Bei Vodafone gab man bekannt, als Accessprovider einen neutralen Zugang zu bieten. Vodafone selbst können wohl kaum Sperren einsetzen, um Urheberrechtsverletzungen zu verringern. So sähe es auch das aktuelle Recht. Das Vodafone sich wehrt, ist verständlich. Immerhin würde das Unternehmen mit einer Sperrung und vielleicht auch noch folgenden Sperrungen in die Netzinfrastruktur eingreifen. Damit wieder würden die Rechte der Kunden verletzt.

Vodafone will sich dem Urteil nicht einfach beugen. Immerhin liegt dem Unternehmen das Wohl der Kunden am Herzen. Daher die Berufung, weil das Unternehmen die Sperrung nur dann sieht, wenn eine gesetzliche Grundlage dafür vorliege. Diese fehlt derzeit noch und nun muss die gerichtliche Klärung noch einmal in Anspruch genommen werden.

Was genau die Berufung mit sich bringt, muss man sehen. Es sind schon viele Unternehmen im Internet in Berufung gegangen und haben tatsächlich gewonnen. Wie es für Vodafone aussieht, werden wir erfahren und darüber berichten. Aber dies kann noch ein wenig dauern, so wie man es von den Gerichten her gewohnt ist. Spannend bleibt dieses Thema alle Male.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

Hinterlasse eine Antwort

Weitere Beiträge zum Thema: