Rechte der Namensinhaber wenn es um Webdomains geht

Wer selbst einen Domainnamen registriert, erhält größere Priorität als bei anderen Seiten

Immer wieder kommt es zu Domainstreitigkeiten, die zum Teil vor Gericht ausgetragen werden müssen. Umso besser, dass der Bundesgerichtshof am 24.März 2016 ein Urteil (Az: I ZR 185/14) gefällt hat. In diesem Prozess ging es um das Namensrecht und das Gericht hat so entschieden, dass die Registrierung des bürgerlichen Namens Priorität hat, gegenüber anderen Registrationen. Vor allem dann, wenn der Domaininhaber beweisen kann, dass die Registrierung in seinem Auftrag oder mit seiner Genehmigung erfolgte.

Grit Lehmann hat geklagt, denn die Seite grit-lehmann.de wurde ihr vor der Nase weggeschnappt. Obwohl Sie schon die Seiten gritlehmann.com und gritlehmann.de besessen hat. Bei der DNIC kam man nicht weiter, da der ehemalige Gefährte einer anderen Grit Lehmann mitteilte, dass er die Seite treuhänderisch registriert habe. Aber doch stand für lange Zeit auf der Seite nur der Hinweis, dass dort eine neue Internetpräsenz entstehe.

Das Problem bestand also darin, dass 2 Mal der gleiche Name bestand und die Webseite benutzt werden sollte. In früheren Urteilen wurde dies auch schon einmal behandelt: Wenn man den gleichen Namen trägt, hat halt der Vorrechte, der als erstes die Domain registriert. Somit hätte auch im Fall Lehmann der Beklage das Vorrecht, aber in dem Fall doch wieder nicht, denn er selbst trägt diesen Namen nicht und hat nur im Namen der ehemaligen Lebensgefährtin gehandelt. Verloren hat er seinen Prozess nur, weil er auf der Internetseite nicht festgehalten hat, wem diese Adresse gehört. Wäre dort ein wenig mehr zu finden gewesen, als die Mitteilung, dass eine neue Internetpräsenz entstehe, hätte er gewinnen können. Man hatte also vorher keine Möglichkeit zu überprüfen, wem die Seite gehört. Durch den Dispute Eintrag konnte sich so die Klägerin die Seite sichern. Es habe keine Rolle gespielt, dass die Klägerin schon zwei andere Domains besitze. Somit ist wieder einmal ein wichtiges Urteil gefallen, an dass sich andere Menschen richten können. Wer sich eine Domain sichern möchte, muss demnächst also noch etwas besser handeln und nicht über Monate mitteilen, dass die Seite bald entsteht. Umso mehr Input man preisgibt, desto eher kann man eine Seite auch behalten. Wenn man denn für andere Personen handelt und in Ihren Namen eine Domainseite sichern möchte. Wer geschickter vorgeht, bekommt also Recht vor Gericht, wenn es um die Namensdomain geht.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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