Portalbetreiber müssen für rechtsverletzende Nutzerinhalte haften

 Der Bundesgerichtshof hat entschieden

 

Wenn es um das Internet geht, dann kommt es immer wieder zu Fragen. So musste sich auch der Bundesgerichtshof mit einem Revisionsverfahren befassen, welches eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main beinhaltete. Es ging dabei um die Frage der Haftung von einem Bewertungsportalbetreiber, der redaktionelle Änderungen vornahm.

 

Der Beklagte betreibt ein Bewertungsportal für Kliniken. Es nennt sich klinikbewertungen.de. Die Klägerin ist wie man wohl schon vermutet, eine Klinik, die von einem ehemaligen Patienten auf dieser Bewertungsdomain beurteilt wurde. Die Klägerin kam daraufhin auf den Beklagten zu, weil er den Eintrag entfernen sollte. Dieser jedoch entfernte nicht den Beitrag, sondern änderte ihn. Die Klägerin sah nun ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte, dieses zu unterlassen. Er sollte mehrere Passagen des Beitrages löschen. Mitunter gibt es um Bemerkungen wie „auf Notfälle nicht vorbereitet“ und mehr negative Aspekte. Die Klägerin gab bekannt, dass dies nicht wahr wäre. Eine Bemerkung ließe sogar den Rückschluss zu, dass die Klinik bei einem Eingriff nicht ordnungsgemäß vorgegangen sei und es deshalb zu septischen Komplikationen kam. Der Beklagte gab vor Gericht bekannt, dass er die Äußerungen von dem Patienten schon abgemildert hätte und deswegen wohl kaum verklagt werden könne. Er wollte nur einen Ausgleich zwischen Patient und Klinik schaffen. Die Klägerin jedoch bekam vor Gericht Recht, weshalb es zu einem Revisionsverfahren kam.

Der Bundesgerichtshof jedoch, wies diese ab. Denn selbstverständlich schaden die Äußerungen des Beklagten der Klägerin. Er hat sich die Worte des Patienten zu Eigen gemacht (Urteil 4.4.2017 Az.: VI ZR 123/16). Der Beklagte muss als Portalbetreiber außen vor bleiben. Die Äußerungen waren seine eigene Meinung und das wäre nicht erlaubt. Für die Zukunft hat man so wieder etwas gelernt und weiß, dass man es auf jeden Fall besser machen sollte, wenn man nicht verklagt werden möchte!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

 

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