Neues Urteil vom BGH für Domain-Namensinhaber

BGH bringt es auf den Punkt

Endlich hat der BGH ein Urteil verkündet, welches so manchem Namensinhaber den Rücken stärken kann. Geschehen durch Grit Lehmann, die ein Urteil wünschte. Frau Lehmann hat geklagt, weil jemand ihre grit-lehmann.de Domainadresse für sich nutzte und so nicht heißt.

Der Bundesgerichtshof hat deshalb im Urteil (Az.I ZR 185/14) verkündet, die Klägerin habe ein Namens Recht auf diese Adresse. Zwei weitere Webadressen hat Grit Lehmann schon besessen, wollte aber auch gerne noch die Namensdomain mit .de besitzen. Der Mann der sich diese Adresse gesichert hatte, wollte sie für eine ehemalige Lebensgefährtin sichern, die den gleichen Namen trägt. Das Gericht sah es nun so, dass die Adresse auch wirklich von einer Grit Lehmann benutzt werden müsste, um kein Recht für einen anderen Namensinhaber darzustellen. Wer eine Domain besitzt, den gleichen Namen hat, muss dies auch zuverlässig auf der Webpräsenz darstellen. In dem Fall Lehmann war aber nur ein Hinweis zu sehen, dass eine neue Internetpräsenz entstehe. Die BGH Richter konnten also nicht klar ersehen, was sie gerne gesehen hätten. Als nicht ausreichend, wurde dieser Kommentar bemängelt.

Der BGH hat ein Urteil gefällt, was in Zukunft vielen Menschen Klarheit bringt. Man hat also ein klares Namensrecht, wenn es um Internetpräsenzen geht. Und wenn nicht jemand mit gleichen Namen die Seite führt und dies erkenntlich ist, kann man sich die Webseite auch zusprechen lassen. Gut, wenn wirklich jemand mit gleichen Namen den Vermerkt der Entstehung einer neuen Internetpräsenz aufgeführt hätte, wäre das Urteil vielleicht noch einmal anders ausgefallen. In dem verhandelten Fall, war es die ehemalige Lebensgefährtin, was im Grunde nichtssagend ist. Den Richtern war es auch egal, dass Frau Lehmann noch hätte ausweichen können und sich für eine andere Endung entscheiden könnte. Dies würde keine Rolle spielen, denn die .de Endung wäre eine Topleveldomain, wo Alternative nicht wirklich zählen und sich Namensinhaber nicht verweisen lassen müssen. Das Urteil ist schon einige Monate alt, aber wurde erst vor kurzem veröffentlicht.

Man wird aufgrund dessen, wohl in Zukunft anders mit dem Namensrecht im Internet umgehen. Und vielleicht werden sich manche Nutzer auch schneller einigen können, anstatt ein Urteil von einem Richter zu brauchen. Namensinhaber haben einfach mehr Rechte, alleine durch dieses Urteil wird dies noch einmal untermauert.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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