Kinderpornografie auf dem Domainmarkt

Das Gesetz gegen Domainkinderpornografie

Kinderpornografie ist wohl eines der schlimmsten Dinge, die man sich im Domainmarkt, also dem Internet vorstellen kann. Daher ist es gut, dass ein neues Gesetz verabschiedet wurde.

Der Bundestag hat endlich eine Eilmaßnahme durchgeführt und damit ein neues Gesetz gegen die Kinderpornografie verabschiedet. Dieses Gesetz soll endlich dafür sorgen, dass die Rechte der Kinder gestärkt werden und somit auch ihr Schutz. Dies ist auch wichtig, vor allem wenn es um Internetdomains geht. Natürlich ist das Gesetz nicht nur dafür gültig, aber eben auch! Gerade in der Domainwelt ist es leider so, dass viele Bilder von Kindern und Jugendlichen verbreitet werden. Immer mehr Menschen halten sich dort auf und einige versuchen leider, den Kontakt zu Kindern zu suchen und auch sexuelle Handlungen durchzuführen. Das muss verhindert werden, das ist keine Frage und ein passendes Gesetz dafür, muss auch sein. Das Sexualstrafrecht wurde nun von dem Bundestag verschärft und zwar dahingehend, dass sich jede Person strafbar macht, die Kinder und auch Jugendliche unbekleidet fotografiert und/oder nackte Bilder ins Netz stellt oder tauscht. Somit ist es kein Wunder, dass sich nun Eltern fragen, ob sie ihre Kinder nicht mehr fotografieren dürfen. Gerade Babys werden oft nackig fotografiert, weil sie so einfach noch süßer ausschauen, was aber keinen sexuellen Hintergrund hat. Es gibt ja sogar einige Fotografen, die sich auf das Fotografieren nackter Babys spezialisiert haben. Nackte Babys sollen eigentlich für die Unschuld stehen, frisch aus dem Mutterleib gekommen, frei von Zwängen und Kleidung. Aber ist dies nun strafbar?
Nein, ist es nicht. Denn natürlich sollen nicht Eltern bestraft werden, weil sie ihren Kindern die Freiheit geben, nackt am Strand oder im Garten zu spielen und einfach Bilder von ihren Sprösslingen machen möchten. Justizminister Heiko Maas hat das neue Gesetz durch bestimmte Regeln etwas entschärft und von daher dürfen Eltern ihre Kinder auch immer noch nackig fotografieren oder auch von einem Fachmann fotografieren lassen, wenn es sich um Babys handelt. Die Bilder dürfen sogar von Eltern veröffentlicht werden, was natürlich sehr zwiespältig ist. Sofern es bei Babys der Fall ist, mag man das ja noch verstehen, aber von größeren Kindern haben Bilder wo sie nackt sind, eigentlich nichts mehr im Internet zu suchen. Die Mehrzahl der Internetdomainnutzer sind sich einig!
Das neue Gesetzt ist sehr gut auf der einen Seite, schlecht auf der anderen Seite. Denn wenn man sein eigenes Kind nackig am Strand fotografiert und zufällig ein anderes mit auf dem Bild hat, könnte man dafür natürlich nach dem neuen Gesetz verklagt werden. Man muss sich also jedes Bild gut anschauen, was man auf einer Domainadresse hoch lädt oder was man zu Hause hat und Freunden oder der Familie zeigen möchte. Für den Kinderschutz ist das Gesetz auf jeden Fall gut und von daher sollen sich die Leute ruhig streiten, die Kinderpornografie kann aber so auf jeden Fall eingeschränkt werden!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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