Endlich Einigung bei Domain fc.de

Der Verein konnte sich dann doch mit dem Betreiber einigen

Nicht immer muss ein Domainstreit von einem Richter beendet werden, indem er ein klares Urteil spricht. Dies zeigt aktuell der umstrittene Fall für die Internetseite fc.de. In dem Fall lag der Rechtstreit dem Oberlandesgericht vor, aber der Richter musste kein Urteil fällen, weil sich der 1. FC Köln mit dem Domainbesitzer gütlich einigte. Die Zahlung von 20.000 Euro beendet diesen Streit und das Oberlandesgericht konnte sich einen Rechtsspruch sparen.

Ganz überraschend kam die Einigung vor dem Oberlandesgericht, wo eigentlich ein Berufungsverfahren lief. Schon im August 2016 klagte der FC, damit der Domainbesitzer diese URL nicht mehr benutzen durfte oder diese direkt zum Verkauf anbietet. Der Besitzer jedoch ging nach der gewonnen Klage des FC in Berufung und die Richter am OLG ließen schon durchblicken, dass die Berufung eine gute Chance haben könnte. Die Richter äußerten sich so, dass der FC kein Anrecht auf die Abkürzung FC habe. Immerhin könnte die Abkürzung auch für andere Dinge stehen, wie beispielsweise für Fechtclub. Dies habe man dem Duden entnommen! Auch gäbe es viele verschiedene Clubs, die auch bestimmte Abkürzungen für sich nutzen. Darin käme auch oft die Bezeichnung FC im Namen vor. Für die Fans ist dies natürlich nicht nett zu hören, aber wer darüber nachdenkt, weiß, dass das Oberlandesgericht damit im Recht ist. Denn nicht in allen Ländern oder Städten denkt man bei FC gleich an den Fußballverein. Der Verein wäre nicht damit durchgekommen, dass der FC für Köln stehe. Auch wenn es weltweit keinen anderen Fußballverein gibt, der mit FC abgekürzt wird. Die Richter forderten einen Vergleich und siehe da, die Besprechung dauerte gar nicht lange und schon waren sich die Parteien einig und endlich kann der FC über seine eigene Domainadresse verfügen und der ehemalige Besitzer ist zufrieden.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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