Domainrecht- Texte für die Webseite

Rechtliche Aspekte für Texte der eigenen Webseite

Keine Domain kann ohne Text auskommen, aber was ist dabei erlaubt und was nicht?

Viele Menschen gehen davon aus, dass sie als Domainbesitzer alles mit der eigenen Webseite tun können. Das ist so aber nicht richtig, denn man muss bei Texten und Bildern immer an das Urheberrecht denken. Wenn man einmal schaut, so befindet sich viel Text auf einer Domainpräsenz und leider ist so mancher Text aus dem Internet gestohlen worden. Man hat ihn kopiert und auf der eigenen Webdomain eingesetzt. Das ist auf keinen Fall erlaubt und kann strafrechtlich verfolgt werden!

Die Fachleute unter den Domainnutzer wissen natürlich, dass Texte nicht einfach kopiert werden dürfen, um dann auf der eigenen Domainseite Anwendung zu finden. Manchmal ist dies erlaubt, wenn man die Quelle nennt, aber auch das nicht immer. Daher sollte man sich auf jeden Fall bei der Person, der die Texte gehören, darüber informieren. Nur sehr wenige Domaininhaber kennen sich generell damit aus, was journalistisch redaktionelle Texte anbelangt oder werbliche Texte, wie auch private Texte. Sofern eine Webseite für alle Menschen ersichtlich ist, also besucht werden kann, handelt es sich auch um einen journalistisch-redaktionellen Text. Und leider ist es nun einmal so, dass man auch immer für seine Worte haftbar gemacht werden kann. Dies ist im gewerblichen Bereich so, aber ebenso auch im privaten Bereich.

Manche Menschen berichten auf Ihrer Domainpräsenz gerne über CDs, über Bücher, über Konzerte, über Beautyprodukte und könnten in der Tat für negative Worte haftbar gemacht werden. Wenn eine Webseite weniger besucht wird und Stammkunden abspringen und sogar mitteilen, dass dies wegen eines Blog-Textes geschieht, kann der Domainautor auf Schadensersatz verklagt werden. Daher sollte man immer an das Domain Recht denken und alle Domains, die man selbst betreibt, demnach ordentlich führen.

Man muss als Domainschreiber auch darauf achten, dass man juristische Ratschläge oder Vorgehensweisen nicht öffentlich macht oder aber auch Gesundheitsratschläge ohne gewisse Warnung, dass man kein Arzt ist, veröffentlicht. Denn damit kann man großen Schaden anrichten und könnte ebenso verklagt werden.
Bei allen Domainveröffentlichungen sollten immer der Autor genannt werden, das ist nach dem Domain-Recht eine Pflicht. Gibt es nur einen Domaintexter, reichte es allerdings aus, diesen im Impressum zu benennen. Haben User die Möglichkeit, Kommentare zu hinterlassen, haftet bei einem Schaden der Domaininternetbesitzer. Die Domain sollte also immer überprüft werden, damit man nicht wegen eines Kommentares verklagt wird.

Es gibt somit sehr viele Punkte, die man als Domain-Texter berücksichtigen muss, selbst wenn man Texte schreiben lässt, muss man darauf trotzdem ein Auge haben. Denn niemand darf dadurch Schaden nehmen!

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