Domain Verpächter müssen wissen, dass Sie für Pächter gerade stehen müssen

Das Landgericht hat eine Entscheidung getroffen

In einer aktuellen Entscheidung kann man erkennen, was Domain Verpächter für Verpflichtungen haben. Das Landgericht Aachen hat entschieden, dass Verpächter definitiv für das Verhalten der Pächter verantwortlich sind. Wenn diese sich falsch verhalten und es zu irreführenden Angaben auf den Seiten kommt, haftet der Domain-Verpächter.

Diese Entscheidung kam zustande, weil eine Verbraucherinteressenvertreterin als Klägerin die Domaininhaber der slimsticks-abo.de abmahnen ließ. Es ging um wettbewerbswidriges Verhalten, da die beklagte Nahrungsergänzungsmittel anbietet und dazu bei einer bestimmten Bestellung das Slimstick Fitband kostenlos dazulege. Die Kunden dürften dieses Band auf jeden Fall behalten. Aber bei dem Bestellformular hieß es dann, dass man das Band nur dann erhalte, wenn man an einem 90 Tage SlimSticks Programm teilnehmen würde. Also nicht schon bei dem 14-Tage-Test, sondern nur, wenn man direkt startet. Das geht natürlich nicht, also kam die Abmahnung. Auf diese wurde nicht reagiert, daher wurde die Klage auf Unterlassung der irreführenden Werbung eingereicht. Die Beklagte reagierte dann endlich, aber auch nur um mitzuteilen, dass die Domain an dritte Personen weiter verpachtet worden sei. Also sei auch diese Person dafür verantwortlich.

Das Landgericht Aachen hat die Klage zugelassen und dann nicht im Sinne der Beklagten entschieden. Sondern eben ganz im Sinne der Klägerin. Die Beklagte wäre offiziell die Betreiberin und da nun einmal irreführende Angaben gemacht wurden und alle Verträge mit der Beklagten zustande kamen, muss diese dann auch haften. Das Gericht konnte nicht ersehen, dass die Beklage nicht die Täterin wäre und somit hat sie auch den Rechtsverstoß begangen. Nun muss auch sie Maßnahmen ergreifen, um die Rechtsverstöße in Zukunft zu vermeiden. Betreiber müssen, so das Landgericht, bei einem Verstoß zur Not den Vertrag kündigen und den Zugriff auf die Webseite entziehen. Nur so kann man der Rechtsverletzung entkommen, was die eigene Verantwortung anbelangt. Das hat die Beklagte aber nicht getan und somit war der Anspruch der Klägerin absolut begründet. Die Entscheidung des Gesetzes ist somit mehr als fair, denn hätte die Beklagte anders entschieden, wäre alles leichter gewesen. Alle anderen Pächter sollten dementsprechend handeln, damit ihnen nicht das Gleiche passiert. Denn eine solche Klage kann auf jeden Fall teuer werden und das möchte niemand erleben. Auch auf Abmahnungen nicht zu reagieren, weil man sich im Recht fühlt, ist falsch. Mit der Abmahnung muss man grundsätzlich immer einen Anwalt aufsuchen, damit man auf der sicheren Seite ist.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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