Das Domain-Impressum ist in manchen Fällen Pflicht

Wann braucht man das Domain-Impressum?

In manchen Fällen ist das Impressum auf der eigenen Internetpräsenz Pflicht.

Wer eine Domain besitzt, fragt sich, wann das Domain-Impressum gegeben sein muss. Immerhin sieht man dieses selbst auf so manchen Domains im Internet. Gerade wenn man ein Unternehmen führt, ist das Impressum Pflicht. Diese Aussage wird man von jedem Anwalt hören und diese wissen es natürlich am besten! In den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussionen über das Impressum, dabei gibt es gerade die Rechtsanwälte, mit denen man nicht spekulieren muss und es auch hätte nie tun müssen! Eine Rechtauskunft, wie man dies auch nennt, bringt immer Klarheit.

Grundsätzlich sei zu sagen, dass man in sehr vielen Fällen das Impressum braucht. Sogar manche private Webdomains brauchen es, nämlich dann, wenn die Seiten mit journalistischen und/oder redaktionellen Texten versehen werden. Alle anderen privaten Internetdomains können auch ohne Impressum präsentiert werden. Was fast niemand glauben würde, ist die Webseite noch nicht richtig fertig, enthält aber ein Logo oder wirbt, dann braucht auch sie ein Impressum. Das Gleiche gilt für die Platzhalterseite für eine Firma, die darauf wirbt. Man sieht, es gibt schon viele Fälle, wo es nicht ohne Impressum geht. Unternehmensdomains, wie schon vorab gesagt, brauchen immer ein Impressum. Aber das Domainimpressum ist auch auf Verein-Domains von Nöten, ebenso auf Verband Webseiten.

Es wäre eigentlich schon fast leichter zu sagen, wofür man kein Impressum braucht! Nun wo man weiß, auf welcher Internetdomain man das Impressum setzen muss, fragt man sich auch immer, was genau im Impressum stehen muss. Wer nicht abgemahnt werden möchte und das geht heute recht schnell, denn auch die Konkurrenz wird auf das Impressum achten, muss man schon recht viele Angaben preisgeben. Natürlich gehört der Firmennamen in das Impressum, ebenso die Rechtsform, sofern vorhanden. Dann muss die komplette Adresse angegeben werden, das mit Telefonnummer und ruhig auch Faxnummer. Eine Mailadresse sollte der Domainbesitzer ebenfalls aufführen, sie ist Pflicht! Außerdem gibt es noch einige Angaben, die zwingend notwendig sind, wie zum Beispiel die Steuernummer, die jedes Unternehmen hat, sogar Einmann-Betriebe. Die Berufsbezeichnung muss im Impressum der Domainseite aufgeführt werden, wie der Registereintrag, sofern man diesen hat. Ist eine behördliche Zulassung gegeben, muss auch diese angegeben werden.

Wer absolut sicher sein möchte, dass er alles richtig macht, sollte sich ruhig an seinen Anwalt wenden. Immerhin gibt es genügend Anwälte, die sich mit dem Domainrecht auskennen und/oder nur darauf spezialisiert sind. Besonders große Anwaltskanzleien bieten Anwälte aus verschiedenen Fachbereichen. Wer sich beraten lässt und alle Tipps des Anwalts ausführt, wird auf der sicheren Seite sein. Die Kosten für den Domain-Anwalt sind im Vergleich zu so mancher Klage durchaus günstiger.

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