Darf der Betriebsrat die Unternehmensdomain für sich nutzen?

Rechtstreit wegen Betriebsrat-Domain vor dem Gericht geklärt

Das Internet ist faszinierend, aber gleichzeitig wirft es immer wieder Fragen auf. So auch, ob man als Betriebstrat die Unternehmensnamen bei einer Domain nutzen darf. Dies musste das Landesarbeitsgericht Köln vor kurzem entscheiden.

 

Ein Mitglied des Betriebsrates der Firma IAL hat als Mitarbeiter eine Domain für den Betriebsrat registriert. Das darf man sicherlich, aber es wurde dabei die Domain ial-br.de registriert. Und ob man dieses darf, denn hier ist der Unternehmensname in der Domain festgehalten, ist eine gute Frage. Das Unternehmen sah in diesem Fall auf jeden Fall das Namensrecht verletzt und forderte auf, dies zu unterlassen. Der Betriebsrat sollte die Domain löschen, tat es aber nicht. Was tut man in diesem Fall? Den zuständigen Arbeitnehmer verklagen!

Das Landesarbeitsgericht nahm sich dem Fall (Urteil 6.5.13, Az 2 Sa 62/13) an und konnte dem Arbeitgeber kein Recht geben. Das Gericht legte dar, dass nur die Namensrechte des Betriebsrats des Unternehmens verletzt sein könnten, aber nicht die Rechte des Unternehmens selbst. Aber die Rechte des Betriebsrats wurden nicht eingeklagt, somit müsse die Klage abgewiesen werden, weil es keine Verwechslungsgefahr geben würde. Das Gericht zeigt auf, dass der Name länger sei, als der des Unternehmens, alleine deshalb kann es zu keiner Verwechslung kommen. Zumal die Buchstabenkombination auch in anderen Domains vorkommen würde, als Beispiel wurde die Seite gen-ial.de aufgeführt. Das Namensrecht wird nur dann verletzt, wenn eine Verwechslungsgefahr zu befürchten wäre. Dies ist in dem benannten Fall nicht der Fall.

Für alle anderen User sei gesagt, genau darauf zu achten. So kann man einer Klage vor Gericht entgehen, welche ja nicht immer sehr günstig ausfällt. Fakt ist, gerade in Sachen Internet, kann sich immer so viel verändern und tun, da können nicht alle User alle Rechte kennen.

 

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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