Bloomberg erlitt eine peinliche Niederlage

Nicht immer bekommt man sein Recht

Das Nachrichten- und Medienunternehmen Bloomberg zeigt auf, dass nicht immer die Großen der Größten zu Ihrem Recht kommen. Das URS Verfahren belegt dieses nur allzu gut.

Es ging um die bloomberg.site Domain, welche von Zhang Guo Jie am 14.10.2015 registriert wurde. Er hat die Adresse nicht wirklich genutzt, sie leitet nur auf ein Angebot von west.cn weiter. Bloomberg fand dies nicht gut und da man sich im Recht befand, gab es ein Verfahren. Immerhin existiert Bloomberg schon seit 1981 und 2008 wurde das Unternehmen sogar beim US-Patent- and Trademark Office eingetragen. Man sah die eigenen Rechte verletzt und initiierte deshalb am 15.03.217 ein Verfahren. Als Schiedsrichter wurde das National Arbitration Forum gewählt, welches sich länger schon nur noch als Forum betitelt. Es sollte eine Suspendierung der Domain erreicht werden, dazu wurde als Panelist Anwalt Terry F. Peppard berufen.

Bloomberg konnte aufzeigen, dass die streitige Domain identisch mit dem Unternehmen ist. Man konnte auch darlegen, dass der Inhaber kein Domaininteresse aufbringt. Es wurde auch dargelegt, dass die Domainnutzung bösgläubig passierte. Peppard war der Meinung, dass das Markenrecht bei Bloomberg liegt. Auch an der Ähnlichkeit hatte er nichts zu bemängeln. Aber doch musste er gegen Bloomberg entscheiden, weil das Unternehmen nicht genug vorgetragen hatte. Peppard konnte nichts für Bloomberg tun, sondern musste die Beschwerde zurückweisen. Dies geschah am 31. März 2017.

Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, an denen man scheitert. Aber doch muss dieses bei einem Verfahren beachtet werden, auch wenn der Fall noch so klar erscheint. Daher ist es oft besser, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, der sich mit dem Domainrecht auskennt. Bloomberg zeigt auf, wie schnell etwas daneben gehen kann, wenn man auf Domainspezialisten verzichtet. Peinlich ist in diesem Fall wohl auch, dass der Domaininhaber sich noch nicht einmal gemeldet hatte. Bloomberg hätte also klar gewonnen, wenn nur alle Vorgänge die nun einmal von Nöten sind, eingehalten worden wären. Sogar andere Markeninhaber sind aus gleichen Gründen gescheitert. Sie haben manche Rechte und Gesetze einfach übersehen, haben gewisse Punkte nicht angeführt oder wichtige Unterlagen nicht eingereicht. Da muss leider jedes Verfahren scheitern. Wer im Recht ist, bekommt noch lange kein Recht, das hat der Fall Bloomberg uns nur zu gut bewiesen. Es beweist aber auch, dass Gesetze wahrhaft ernst genommen werden und nicht automatisch die Marken bevorzugt behandelt werden. Das baut Kleinunternehmer natürlich auf, wenn es um das Domainrecht geht!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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