Sie ist da, die neue Datenschutzverordnung: Wer ist dafür bei FB verantwortlich?

Es wird heiß diskutiert, wer bei Fanpages agieren muss

Es ist wunderbar, dass es soziale Netzwerke gibt und gerade Facebook ist sehr beliebt. Aber wie sieht es da mit der neuen DSGVO aus? Immerhin möchten sich die User doch absichern und Spaß haben. Abgemahnt werden möchte sicherlich niemand. Dabei passiert dies in der nächsten Zeit sicherlich häufiger!

 

Es ist derzeit noch ein wenig umstritten, ob nun die Unternehmer, Künstler und andere Personen den Datenschutz ernst nehmen müssen oder ob dies Aufgabe von Facebook ist. Grundsätzlich ist es so, dass ein Betreiber einer Facebook Fanpage/Seite an Anforderungen gebunden ist. Dadurch wird ein Seitenbetreiber zum Dienstanbieter und somit auch zum Verantwortlichen. Die Impressumspflicht ist bei Facebook schon immer gegeben. Das wissen schon mal die meisten User. Und da man im Grunde eine betriebene Seite bei Facebook als eigene Seite ansehen kann, hat man auch die datenschutzrechtlichen Vorgänge zu berücksichtigen.

Die Frage ist also schon geklärt und wer bis zum Stichtag nicht reagiert hat, sollte dies schnell noch erledigen, denn die Abmahn-Anwälte stehen überall in den Startlöchern. Aber keine Panik, so schlimm ist das alles nicht. Unternehmer können es sich leicht machen und einfach auf der Fanseite auf die eigene Webseite und die dortigen Datenschutzhinweise verlinken. Dies ist erlaubt! Noch besser und klarer ist es, die Datenschutzhinweise einfach auf seiner Facebook Seite zu platzieren. Bei beiden Varianten ist es wichtig, unbedingt die 2-Klick-Regel zu beachten. Diese gibt es schon lange und bedeutet, dass die rechtlichen Informationen mit nur 2 Klicks zu lesen sein müssen. Wer sich damit weniger auskennt, sollte seinen Anwalt konsultieren. Ein Anwalt kann sicherlich helfen, alles richtig zu machen und sich vor Abmahnungen zu schützen. Es kann ein Anwalt für Internetrecht sein, ebenso ein Datenschutzbeauftragter. So hat jeder Betreiber bei Facebook die sichere Hilfe an seiner Seite.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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