Kann man seine Domain schützen lassen?

Eine Frage, die sich viele Nutzer stellen

Die Frage, ob man seine Domain schützen lassen kann, kommt nicht gerade selten auf. Wer sich eine Internetdomain sichert, möchte natürlich auch, dass die URL nur von einem selbst verwendet wird und nicht eventuell mit anderer Endung auf dem Markt erscheint, dabei von anderen Personen stammt. Auch eine ähnliche Adresse könnte für das Unternehmen schädlich sein, deshalb kommt eben diese Frage auf.

Hierzu sei gesagt, dass man gerne einen Anwalt aufsuchen kann, um sich Rat zu holen. Vorab ist es nicht falsch, schon einmal zu wissen, dass es keinen gesonderten Domainschutz gibt. Lediglich eine Marke oder ein Unternehmenskennzeichen unterliegen dem namensrechtlichen Schutz, aber dies auch nicht automatisch. Viele große Unternehmen haben schon geklagt, um Ihr Recht zu bekomme und jemanden Einhalt zu gebieten, der sich mit einer ähnlichen Webseite einen Namen machen wollte. Wenn der Wortbestandteil der Adresse als Wortmarke geschützt ist, kann man davon ausgehen, dass dieser Schutz auch für die Markendomain gilt. Vor Gericht bekommt man in diesen Fällen auf jeden Fall Recht zugesprochen. Aber auch nur, wenn unter dieser Adresse, eben diese Produkte oder Leistungen angeboten oderbeworben werden. Schwieriger ist es mit dem Wortbestandteil der URL, wenn dieser nur als ein Teil geschützt ist, dies als Wort-/Bildmarke, muss der Wortbestandteil unterscheidungsfähig sein und darüber hinaus auch schutzfähig. Würde das Wort nur etwas beschreiben, wie zum Beispiel Putzen, dann besteht hier keine Schutzfähigkeit, denn das Wort wird selbstverständlich auch von vielen anderen Menschen verwendet.

Wenn man seinen Namen schützen lassen möchte, geht das schon. Hier gibt es mittlerweile mehrere Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden, weil jemand eine Namensdomain registriert hat, obwohl er diesen Namen nicht trägt. Der Namensträger hat ein Recht auf seine eigene Domain und kann dies auch vor Gericht durchsetzen. Auch die treuhänderische Verwaltung für einen Namensträger ist erlaubt. Was aber, wenn es nun mehrere Peter XYZ gibt? Dann würde der erste Herr XYZ sein Recht bekommen, wenn er seine Namensdomain auch als erstes gesichert hat.

Im Grunde ist es nicht schwer, das Domaingeschäft zu verstehen. Marken und Unternehmen haben gesonderte Rechte und können vor Gericht dafür kämpfen. Privat kann man natürlich nur die eigene Namenswebseite sichern lassen, sofern es auch wirklich der eigene Name ist oder der Name des Kindes. Wenn dem nicht so ist, kann die Sache vor Gericht gehen und man würde verlieren, sofern man nicht nachweisen kann, dass man eine treuhänderische Funktion übernommen hat.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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