Drei WIPO Verfahren für die Allianz

Der Allianz Konzern hatte viel zu tun

Einige Cybersquatter haben der Allianz das Leben schwer gemacht. Diese haben allianz-Domains registriert und das war für den Konzern untragbar. Also kam es zu drei WIPO Verfahren, damit wieder Ordnung herrscht.

Der erste Fall wurde im Dezember 2016 entschieden. Damals ging es um die Webdomain allianzkampus.com. Die Allianz gab im September 2016 bekannt, in der Türkei ein Zentrum namens Allianz Kampüs zu bauchen. Schon hat ein Türke die Domain für sich gesichert. Die Allianz ging der Reihe nach vor, es wurde die Marke beim türkischen Patentamt beantragt und dann wurde das Streitbeilegungsverfahren beantragt. Der türkische Besitzer gab der WIPO bekannt, dass er die Domain nicht missbrauchen würde. Ebenso teilte er mit, dass seine Registrierung vor der Anmeldung der Marke durchgeführt wurde. Der Panelist Jurist Edoarde Fano jedoch entschied auf Übertragung. Er gab bekannt, dass der Begriff Kampus zu ähnlich wäre und der Domaininhaber kein berechtigtes Interesse an der Domain habe. Außerdem hat er die Registrierung wenige Tage nach der Ankündigung des Baus getätigt, was für Bösgläubigkeit sehen würde.

Der zweite Fall fand auch im Dezember 2016 statt. In der westafrikanischen Republik Benin wurde die Domain allianzbk.com registriert. Auch hier stellte die Allianz einen Beschwerdeantrag. Die Allianz wurde von eigenen Kunden angesprochen, weil diese Domain für Werbung genutzt wurde. Der Gegner erklärte via Mail, er hätte nur mit der Domain geübt und würde sie gerne wieder freigeben. Er würde die Allianzdomain gerne verkaufen. Die Verfahrenssprache war Englisch und der Jurist hat schnell entschieden, dass Domain und Marke sich sehr ähnlich wären. Der Zusatz bk wäre da nicht sonderlich hilfreich. Die Rechte und Interessen des Domainbesitzers waren nicht zu ersehen und Trainingszwecke könne man nicht berücksichtigen. Das er bekannt gab, die Domain gerne verkaufen zu wollen, sähe nach Bösgläubigkeit aus. Auch die Werbemails wiesen stark darauf hin.

Der dritte Fall betraf die im November registrierte Domain allianzinsurancecomp.com. Der Inhaber hat einen Privacy Service und die Inhalte der Domain wies Links auf, die zu Wettbewerbern der Allianz führten. Auch hatte der Besitzer den Mailserver aktiviert und es wurden Mails verschickt, nur mit dem Zweck an Daten zu gelangen. Das UDRP Verfahren war für die Allianz ganz klar. Der Beschwerdegegner hatte sich überhaupt nicht gemeldet, weshalb die Übertragung der Domain im Grunde schon klar war. Auch hier war für die Juristin die Bösgläubigkeit klar ersichtlich.

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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