Das offene Whois gehört bald der Vergangenheit an

Neues Eco-Konzept sieht dies so vor

Die Datenanhäufung der ICANN muss nun anders angegangen werden. Es gibt nach 20 jährigem Vorgehen eine Änderung für die Datensammlung, weil es eine neue EU-Datenschutzverordnung gibt.

 

Die neue Datenschutzverordnung sieht vor, dass nicht nur die ICANN, sondern auch Domainregistries und Domainregistrare anders vorgehen müssen. Die gesamten Prozesse bei Domainregistrierungen müssen überdacht und geändert werden. Damit dies leichter fällt, haben die Anwaltskanzleien Rickert und Fieldfisher in Brüssel den ersten Entwurf vorgelegt. Somit wurde klar, welche Daten noch gesammelt werden dürfen und vor allem auch veröffentlicht werden können. Der erste Entwurf hat ausgereicht um aufzuzeigen, dass das offene Whois nicht weiter bestehen wird. Außerdem wird es auch zu anderen Änderungen kommen.

Die neue Datenschutzverordnung der EU sieht die Datensparsamkeit im Vordergrund. Die privaten Kundendaten wären gar nicht wichtig und brauchen in Zukunft nicht mehr erfragt werden. Bisher hat die ICANN die Speicherung privater Daten erzwungen, was aber nun anders ist. Der WHOIS Umbau wird fällig, wie auch andere Änderungen. Dies ist erst einmal mit viel Arbeit verbunden, denn die Systeme müssen geändert werden, Verträge müssen neu verfasst werden und natürlich auch die Bestellprozesse. Die Nutzer müssen Informationen erhalten, aber auf andere Art und Weise.

Es gibt aber leider auch einen Nachteil der ganzen Sache, denn Strafverfolger haben es in Zukunft nicht mehr so einfach, wenn nicht mehr alle privaten Daten gespeichert werden. Aber man erwartet nun einmal, dass Deutschland datenschutzfreundlicher wird und genau dies kann mit der neuen EU Datenschutzverordnung geschehen. Es ist nicht die Aufgabe der ICANN oder der anderen Domainunternehmern im Netz, für einen besseren Zugriff der Behörden auf bestimmte Personendaten zu sorgen.

Schon jetzt wollen viele Anbieter im Netz auf die neue Verordnung umrüsten. Aber dafür muss das Okay der ICANN folgen, weil man sonst gegen den Vertrag verstoßen würde. Da aber auch die ICANN sich strafbar machen würde, wenn auf die neue Verordnung nicht eingegangen wird, kann es wohl schon bald so weit sein. Auch wenn es nicht unbedingt jedem Domainwebregistrar und Co. gefallen wird, was die neue Verordnung verlangt, dagegen kann nichts getan werden!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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