Arbeitnehmer dürfen keine betrieblichen Unterlagen an die private Mailadresse senden

Wer es doch tut, riskiert eine Kündigung

Im Prinzip ist diese Regelung sehr verständlich. Denn natürlich möchten Unternehmen nicht, das Ihre Unterlagen einfach versendet werden. Nicht nur, dass ein Mitarbeiter sich diese an seine private Mail sendet, es können auch durch Domain-Hacker wichtige Daten eingesehen werden. Daher ist in diesem Fall immer mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen. Dies ist ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg (Az.: 7 Sa 38/17).

 

Auch ohne dieses Urteil kann man verstehen, worum es geht und dass es natürlich nicht rechtens ist, geschäftliche Unterlagen einfach ohne Erlaubnis an den eigenen privaten Account zu senden. Der Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt wurde, handelte von einem Mitarbeiter, der mehrere Unterlagen an seine private Mailadresse gesendet hatte. Die Unterlagen betrafen Kunden und Projekte. Die Parteien stritten wegen der Kündigung und ob diese wirksam sei. Der Arbeitnehmer verlangte natürlich auch noch zwei ausstehende Monatsgehälter. Das LAG jedoch gab dem Arbeitgeber Recht. Es wurden Nebenpflichten verletzt und dies rechtfertige durchaus die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer hat die betrieblichen Unterlagen für betriebsfremde Zwecke vervielfältigt. Somit hätte er gegen seine Rücksichtnahmepflicht verstoßen. Die Unterlagen wurden verschickt, um sich auf eine neue Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber vorzubereiten. Der Arbeitgeber wurde jedoch nicht um Erlaubnis gebeten. Somit stelle dies einen Vertragsverstoß darf und die außerordentliche Kündigung sei gerechtfertigt.

Natürlich muss eine außerordentliche Kündigung immer im Einzelfall entschieden werden. Aber hier war das Urteil im Grunde von Anfang an klar. Immerhin darf auch niemand einfach Daten kopieren und mit nach Hause nehmen, ohne dies vorab geklärt zu haben. Schon gar nicht, wenn eine Kündigung lief und ein Firmenwechsel ansteht. Da Gericht hat entscheiden und der Arbeitgeber befindet sich deutlich im Recht. Niemand konnte ihm zumuten, weiterhin mit dem Arbeitnehmer u arbeiten.

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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