Polizei für private Domains verboten

OLG Hamm hat für die Polizei entschieden

Das Oberlandesgericht Hamm musste eine Entscheidung treffen, da es zu einem Streit um die Domain polizei-jugendschutz.de kam, die nicht von der Polizei, sondern von einem privaten Unternehmen online gestellt wurde.

Das private Unternehmen hat es gut gemeint und wollte mit bewusster Internetpräsenz mehr Menschen ansprechen, um sie für die Anti-Gewalt-Seminare zu gewinnen. Aber die Wittener Firma bediente sich eines geschützten Namens, wollte dieses nicht ganz einsehen und deshalb musste das Gericht entscheiden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat geklagt, denn die Polizei stellt eine Behörde dar und natürlich kann sich nicht jeder deren Namen bedienen. Geklagt wurde dafür, dass der Begriff Polizei nicht mehr verwendet werden darf und dass die Domainadresse freigegeben wird und natürlich wurde dieser Klage zugestimmt und NRW hat vor Gericht gewonnen. Das OLG hat klar entscheiden, dass zum einen diese beklagte Webdomain freigegeben werden muss und dass der Begriff Polizei nicht erneut verwendet werden darf. Das Gericht gab nur das weiter, was vorab schon bekannt war, denn der Begriff Polizei unterliegt dem Namenschutz. Das Wittener Unternehmen hat nichts mit der Polizei zu tun und darf folglich den Namen auch nicht für sich einsetzen. Man hat den Namen verwendet, um die Menschen zu irritieren und dies gehört natürlich verboten. Denn Personen, die etwas von der Polizei lesen, gehen davon aus, dass eine Schulung dann auch in der Tat von der Polizei angeboten wird und dies war hier nicht der Fall! Zumal sogar auf der Webseite polizeiliche Gegenstände abgebildet waren, die diesen Eindruck nur noch verstärken mussten. Wie man es aber dreht und wendet, der geschützte Name Polizei darf auch nur von dieser genutzt werden, es ist eine Behörde und dient nicht zur Werbung von Firmen oder mehr. Es ist verständlich, dass das Land NRW so etwas nicht einfach zulassen kann, muss es doch für die Polizeiarbeit gerad stehen und ist dafür verantwortlich. Daher darf weder von dem Wittener Unternehmen, noch von anderen Firmen oder auch Privatleuten, der Name Polizei eingesetzt werden. Gewerbliche Zwecke das mit den Namen der Polizei führen Menschen in die Irre und das geht einfach nicht. Bisher ist noch kein anderer Fall bekannt, wo so etwas schon passiert ist, aber eben wahrscheinlich deshalb, weil dies schon von vorneherein klar ist, dass man dies tunlichst unterlassen sollte, wenn man keinen Ärger bekommen möchte!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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