Die neue Datenschutzgrundverordnung macht Informationen über Domainbesitzer schwerer

 

Domain-Abfragen werden eingeschränkt

Bisher war es recht leicht, sich über Domain-Inhaber zu informieren. Nun aber gibt es eine neue Datenschutzgrundverordnung und diese hat alles geändert. Das Whois Verzeichnis erschwert es nun, Informationen zu erhalten.

 

Das Whois Verzeichnis ist dafür da, zu schauen, ob eine Wunschdomain noch registriert werden kann oder ob diese schon vergeben ist. Bisher war es so, dass bei einer vergebenen Domain die Inhaberinfos abgerufen werden konnten. Dazu zählten bis dato der Name, die Adresse und die Kontaktmöglichkeiten. Dazu auch noch die technischen Daten und andere Ansprechpartner. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung wird sich dies aber ändern. Ab dem 25. Mai 2018 muss sich dies ändern, denn die neue Verordnung lässt nichts anderes zu!

Bis zu diesem Datum muss jeder Registrar und jeder Provider, natürlich auch andere Unternehmen, eine andere Lösung finden. Die Vergabestelle von Länder-Domains wird auch eine Menge zu tun bekommen.
Das Unternehmen nic.at verwaltet seit ca. 20 Jahren die Endung .at und ist schon dabei, zu überprüfen, was genau alles geändert werden muss. Innerhalb der EU gibt es schon einige Lösungswege. Die Whois Abfrage wird sich auf jeden Fall verändern, darauf kann man sich schon jetzt gefasst machen!

 

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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