Die Domain bmwgroup.online vor WIPO verhandelt

BMW ging gegen den Domain-Inhaber vor

Die Domain bmwgroup.online hat von sich Reden gemacht, wollte der Domain-Inhaber diese doch an BMW übergeben, aber nur im Tausch von Geld und Autos. Dies kann sich ein so großer Konzern natürlich nicht gefallen lassen und erstritt das Recht für diese Domain.

Das UDRP-Verfahren war ein vernünftiger Schritt von BMW, denn warum soll man für etwas zahlen, was vermutlich das Markenrecht verletzt? BMW hat schon seit vielen Jahren mehrere BMW Group Wortmarken gesichert und ging deshalb gegen den Domainbesitzer der bmwgroup.onnline vor. Der Beschwerdegegner hat seinen Sitz in Deutschland und hat die Webdomain am 8.Mai 2016 registriert. Vor dem Verfahren fand eine Kommunikation mit dem Gegner statt, aber man wurde sich nicht einig, weshalb s zu der Beschwerde bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) kam. Der Gegner schrieb seilte einen Brief an WIPO, worin er mitteilte, dass keine Markenverletzung vorläge und er MBW Auch schon die Domain zum Kauf angeboten habe. Auch ein Tauschgeschäft hatte er schon vorgeschlagen, wobei er für die Domainadresse 5 Fahrzeuge verlangt hat und sogar noch einen Geldbetrag. Er wäre aber gegen einen höheren Geldbetrag auch zu einem Tausch bereit.

Die Einzelpanelistin Rechtsanwältin Stephanie G.Hartung, gab die Beschwerde statt und entscheid den Domaintransfer. Das Verfahren fand in der deutschen Sprache statt, wo wie es die Beschwerdeführerin auch beantragt hatte und beide Parteien vorab schon auf Deutsch kommuniziert hatten.

Das Verfahren war recht leicht, denn die Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP lagen vor, weiterhin sind Marke und Nutzerdomain identisch. Außerdem konnte BMW selbst beweisen, dass der Antragsgegner kein Recht auf diese Markendomain habe, denn er hat weder eine Lizenz noch eine Genehmigung erhalten. Es wurde ersichtlich, dass der Gegner die Domain selbst nicht nutzte, sondern nur zum Verkauf anbot. Somit konnte auch die Bösgläubigkeit untermauert werden. Die Panelistin ordnete auch sein Schreiben an WIPO so ein, dass er die Domainwebadresse nur für den Verkauf erstanden habe. Somit stand schnell fest, dass er kein Recht auf diese Unternehmensdomain habe und der Transfer angeordnet wurde.

Nicht immer hat man es leicht, wenn man mit einer Webmarkendomain Geld machen möchte, das zeigt nicht nur dieser Fall. Es gab schon so viele Konzerne, die dagegen angingen und das Recht auf Ihrer Seite hatten. Aber es wird wohl noch dauern, bis dies wirklich alle Menschen verstanden haben!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

Hinterlasse eine Antwort

Weitere Beiträge zum Thema: