1.FC Köln hat den Prozess vor Gericht gewonnen

Nutzungsrecht liegt beim Verein

Das Landgericht Köln hat entschieden, vor kurzem haben wir schon darüber berichtet, dass der Fall vor Gericht landen wird. Gestritten haben sich um das Namensrecht am Kürzel der FC und die Privatperson Markus K., wohnhaft in Bayern.
Bisher lag die Vermutung nahe, dass der 1 FC Köln die Webadresse www.fc.de zugesprochen bekäme. Nun hat das Gericht entschieden, genauer gesagt das Landgericht Köln und hat dem FC das Kürzel zugesprochen.

Markus K. hatte vor, mit seiner Domainadresse viel Geld zu machen und hat nicht damit gerechnet, dass der Verein einfach kurzerhand vor Gericht geht. Mit Erfolg, Markus K. muss die Domain löschen. Daher findet man derzeit auf der Adresse auch nur die Information, dass die Seite überarbeitet wird und bald wieder erreichbar ist. In Zukunft wird man dann wohl auf die Webseite des 1. FC Kölns landen, wenn man die Seite aufruft. Löscht Markus K. die Domain nicht, muss er ganze 250.000 Euro zahlen, so hat das Gericht entschieden. Aus dem vermeintlichen Gewinn für den Privatmann ist also ein Ordnungsgeld geworden, wenn er nicht handelt. Der 1. FC Köln hat nun das Namensrecht und somit natürlich auch das Nutzungsrecht erhalten und das aus gutem Grunde. Denn landläufig ist der Verein über FC bekannt und hat diese beiden Buchstaben somit für sich verdient. Auch gab das Gericht bekannt, dass der FC sogar in den Medien so betitelt werden würde, während andere FC Vereine meist aus drei Buchstaben bestehen und somit auch schon bekanntgaben, dass der 1. FC Köln den Domainnamen verdient hätte und niemand sonst wollte einen Anspruch geltend machen, was das Nutzungsrecht für Domains betrifft.

Markus K. wollte von dem 1. FC Köln Geld für die Nutzerdomain haben, er hat es sogar bei anderen Vereinen versucht, aber keiner wollte diese Adresse für sich nutzen. Der 1. FC Köln wollte schon und bot 5000 Euro an, dies war Markus K. zu wenig, wollte er doch satte 50.000 Euro an seiner Domainnutzeradresse gewinnen. Somit ging die ganze Sache mal eben vor Gericht und nun hat Markus K. nichts gewonnen und muss noch zahlen, denn so verhält sich das bei verlorenen Gerichtsverhandlungen. Manchmal muss man vielleicht ein wenig nachdenken, was man tut, denn im Grunde war es klar, dass der Verein vor Gericht gewinnen würde. Aber dennoch wird auch dieses Urteil nicht dafür sorgen, dass sich immer wieder Menschen eine Webadresse sichern und diese Netzdomain teuer verkaufen wollen!

Autor: Kerstin Münchehofe, Redaktion Domainalliance

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